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   SG Oldenburg, 06.03.2007 - S 48 AS 291/07 ER   

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https://dejure.org/2007,113531
SG Oldenburg, 06.03.2007 - S 48 AS 291/07 ER (https://dejure.org/2007,113531)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 06.03.2007 - S 48 AS 291/07 ER (https://dejure.org/2007,113531)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 06. März 2007 - S 48 AS 291/07 ER (https://dejure.org/2007,113531)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - L 10 AS 545/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft

    Auszug aus SG Oldenburg, 06.03.2007 - S 48 AS 291/07
    "Dem Grunde nach förderungsfähig" im Sinne der Vorschrift des § 7 Abs. 5 SGB II bedeutet entgegen der Auffassung der Antragstellerin, wie bereits nach der vormaligen Regelung des § 26 Bundessozialhilfegesetz (BSHGG) und der jetzigen Parallelvorschrift des § 22 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII), dass die Ausbildung an sich förderfähig sein muss, unabhängig davon, ob aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen ihm eine Förderung seiner Ausbildung konkret nicht zusteht, sie etwa aus Gründen des Ausbildungs- oder Fachrichtungswechsels gemäß § 7 Abs. 2 und 3 BAföG versagt wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juli 2006 - L 10 AS 545/06 AS; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II-Kommentar, 1. Aufl. 2005, § 7 Rdnr. 43).

    Demjenigen, der sich in einer abstrakt förderungsfähigen Ausbildung befindet, der aber konkret aufgrund eines Leistungsausschlusses nicht gefördert wird, und der hilfebedürftig im Sinne von § 9 SGB II ist , werden damit planmäßig Leistungen zum Lebensunterhalt nicht zur Verfügung gestellt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juli 2006 - L 10 AS 545/06).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Oldenburg, 06.03.2007 - S 48 AS 291/07
    Daher ist vorläufiger Rechtsschutz nur dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 79, 69, 74 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus SG Oldenburg, 06.03.2007 - S 48 AS 291/07
    § 26 BSHG ist dahingehend verstanden worden, dass es Zweck der Vorschrift war, ausgehend von einer abschließenden spezialgesetzlichen Regelung der Ausbildungsförderung im BAföG und im Arbeitsförderungsgesetz die Sozialhilfe von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten (BVerwGE 94, 224, 228).
  • LSG Hessen, 07.11.2006 - L 7 AS 200/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

    Auszug aus SG Oldenburg, 06.03.2007 - S 48 AS 291/07
    Diesbezüglich hat auch das Hessische LSG im Beschluss vom 07.11.2006 - L 7 AS 200/06 ER und L 7 B 253/06 AS - wie folgt entschieden:.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2005 - L 2 B 7/05

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Grundsicherung für Arbeit

    Auszug aus SG Oldenburg, 06.03.2007 - S 48 AS 291/07
    Ein Härtefall kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung bereits absolviert ist und der bevorstehende Abschluss (unverschuldet) an Mittellosigkeit zu scheitern droht (etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 1995 - 4 M 5332/95; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. April 2005 - L 2 B 7/05 AS ER; SG Berlin Beschluss vom 27. März 2006 - S 104 AS 1270/06 ER).".
  • SG Berlin, 27.03.2006 - S 104 AS 1270/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss für

    Auszug aus SG Oldenburg, 06.03.2007 - S 48 AS 291/07
    Ein Härtefall kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung bereits absolviert ist und der bevorstehende Abschluss (unverschuldet) an Mittellosigkeit zu scheitern droht (etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 1995 - 4 M 5332/95; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. April 2005 - L 2 B 7/05 AS ER; SG Berlin Beschluss vom 27. März 2006 - S 104 AS 1270/06 ER).".
  • OVG Niedersachsen, 29.09.1995 - 4 M 5332/95

    Sozialhilfe; Besonderer Härtefall; Verdienen des Lebensunterhalts durch Arbeit;

    Auszug aus SG Oldenburg, 06.03.2007 - S 48 AS 291/07
    Ein Härtefall kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung bereits absolviert ist und der bevorstehende Abschluss (unverschuldet) an Mittellosigkeit zu scheitern droht (etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 1995 - 4 M 5332/95; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. April 2005 - L 2 B 7/05 AS ER; SG Berlin Beschluss vom 27. März 2006 - S 104 AS 1270/06 ER).".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2007 - L 13 B 36/07
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Oldenburg vom 6. März 2007 ist unbegründet, soweit damit der Antrag der Antragsteller auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Verfahrens mit dem Aktenzeichen S 48 AS 291/07 ER abgelehnt worden ist.
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